Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben Mitarbeitende scheinbar von einem auf den anderen Tag unmittelbaren direkten Gefahren ausgesetzt. Zahlreiche Arbeitgeber stellte dies vor die Herausforderung, ihre Beschäftigten in Krisenszenarien zu unterstützen und sie bestmöglich vor negativen Einflüssen auf ihr leibliches Wohl zu schützen. Diese Aufgabe wurde noch schwieriger, wenn sich die betroffenen Mitarbeitenden im Ausland befanden. Wie Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht trotzdem nachkommen können und somit neben der Absicherung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken der Mitarbeitenden auch eine Absicherung der finanziellen Risiken des Unternehmens gewährleisten können, hat Gisela Baum, Vertriebsdirektorin Internationale Krankenversicherung bei AXA, erklärt.
Die Versicherungsexpertin stellte dabei Produkte ihres Unternehmens vor, mit denen Mitarbeitende im Ausland (sowohl auf kurzfristigen Auslandsreisen als auch bei einer langfristigen Entsendung) medizinisch versorgt werden können. Auch ging sie darauf ein, wie Arbeitgeber mithilfe von AXA sicherstellen können, dass Beschäftigte wenn nötig evakuiert und in ihrem Heimatland beziehungsweise in einem geeigneten Drittland in Sicherheit gebracht und behandelt werden können. Dabei ging sie über die Tarifreihe FlexMed Global von AXA inkl. des medizinischen Rücktransports hinaus genauer auf die Sicherheitsassistance der AXA Assistance ein.
Medizinische Versorgung garantieren
Die medizinische Assistance werde rund 13 Millionen Mal pro Jahr von Organisationen genutzt. Dabei handelt es sich primär um einen Rücktransport von erheblich erkrankten oder verletzten Menschen in ihr Heimatland oder ein Drittland, in dem ihnen die nötige medizinische Versorgung geboten werden kann. Im Detail sehe die medizinische Assistance folgendermaßen aus: Der Patient oder die Patientin oder der Arbeitgeber könne sich im medizinischen Notfall an die 24/7 Hotline des Krankenversicherers wenden und dort den AXA-Expertinnen und -Experten die Situation beschreiben. Durch die sofortige Einbindung des Assistance Dienstleisters werde daraufhin eine Hilfsplan erstellt und in diesem Zuge auch bewertet, inwieweit der Patient oder die Patientin Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung hat. Falls keine akzeptable Behandlung vor Ort gewährleistet werden kann, wird der Rücktransport organisiert und durchgeführt. Neben der Organisation übernehme AXA auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport.
Was tun bei politischen Unruhen?
Ein ähnlicher Prozess spielt sich ab, wenn Mitarbeitende aufgrund nicht-medizinischer Ereignisse eine Sicherheitsassistance benötigen. Diese kann laut Gisela Baum zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn es am Arbeitsort politische Unruhen gibt oder ein Krieg ausbricht. Mittels der Sicherheitsassistance können Beschäftigte dann evakuiert und oder über alle Gefahren sowie über das richtige Verhalten vor Ort informiert werden. Das könne über die Risikomanagement-Plattform Travel Eye geschehen. Über die stellt AXA den Mitarbeitenden in Krisengebieten wichtige Informationen über mögliche Gefahren zu Verfügung.
„Hier muss jeder Arbeitgeber für sich entscheiden, welche Informationen er teilen möchte und welche die Mitarbeitenden nur in Aufruhr bringen, nicht aber unbedingt hilfreich seien“, sagte Gisela Baum im Webinar. „Der Arbeitgeber muss entscheiden, was als Sicherheitsrisiko gilt und was nicht. Ist ein Bahnstreik beispielsweise schon ein Risiko?“, fragte Gisela Baum die Webinar-Teilnehmenden. Wenn das Risiko zu groß wird und eine Evakuierung der Mitarbeitenden nötig ist, findet in etwa derselbe Prozess wie bei der medizinischen Assistance statt. Nur dass es im Kriegsfall sein kann, dass Mitarbeitende aufgrund von Luftraumsperrungen nicht mittels eines Flugzeugs evakuiert werden können, sondern mit Bus oder Bahn rausgeholt werden müssen.
Für eine optimale Vorbereitung auf den Notfall gebe es zudem für Krisenmanager Angebote zum Krisenmanagement bzw. zur Krisenberatung inklusive Training und Testszenarien.
Die Versicherungsexpertin Gisela Baum betonte, dass sich Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden bewusst sein sollten. „Das gilt besonders im Ausland, wo die Gefahren, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken weniger kalkulierbar sind“, sagte Gisela Baum. Sie wies auch darauf hin, dass Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Paragraf 618 eine Aufklärungspflicht über mögliche Gefahren, denen sich ihre Beschäftigten durch die Arbeit im Ausland aussetzen, haben.
Umfassende Services überall auf der Welt
Darüber hinaus bietet AXA allen Mitarbeitenden mit dem Virtual Care Service eine online Video- und Telefonberatung in mehreren Sprachen an, organisiert einen Zugang zu internationalen qualifizierten Ärzten und vermittelt Expertinnen und Experten zur Unterstützung bei psychischen Gesundheitsproblemen.
Die Referentin
Gisela Baum
Vertriebsdirektorin Internationale Krankenversicherung, AXA
Gisela Baum ist bei der AXA Krankenversicherung AG seit April 2012 für den Vertrieb und das Key Account Management Internationale Krankenversicherung in Deutschland und Österreich verantwortlich.
Vor ihrer Tätigkeit für die AXA Krankenversicherung AG war sie als Regional Director Sales bei der Globality Health S.A. in Luxemburg für die Märkte Schweiz, Luxemburg und Niederlande sowie wichtige Großkundenverbindungen in Deutschland verantwortlich. Zuvor war sie insgesamt 22 Jahre (inklusive Ausbildung) in verschiedenen Funktionen bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG tätig, konnte dort ab März 2003 ihre Erfahrung beim Aufbau der Abteilung Internationale Krankenversicherung einbringen und hat unter anderem durch die Leitung eines Teilprojektes bei der Gründung der DKV Globality S.A. (nunmehr Globality Health S.A.) mitgewirkt.