Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

3G-Regel am Arbeitsplatz gilt ab dem 20. März (voraussichtlich) nicht mehr

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Demnach sollen in Paragraf 28b Infektionsschutzgesetz die Passagen, welche die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Pflicht betreffen, aufgehoben und nicht über den 19. März 2022 hinaus verlängert werden. Damit fallen – nach aktuellem Stand – sowohl die Homeoffice-Pflicht als auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz ersatzlos weg.

Wegfall der 3G-Regel: Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Voraussichtlich müssen Arbeitgeber ab dem 20. März 2022 also nicht mehr kontrollieren, ob ihre Beschäftigten geimpft oder genesen sind, oder ob sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Arbeitgeber sind dann grundsätzlich auch nicht mehr dazu berechtigt, den 3G-Status ihrer Beschäftigten abzufragen.

Allerdings soll es eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer geben, wonach diese in sogenannten Corona-Hotspots (Orte, an denen es eine dynamisch steigende Infektionslage gibt) nachträglich wieder schärfere Schutzmaßnahmen einführen könnten. Für solche Gebiete wäre dann auch eine Rückkehr zur 3G-Nachweispflicht in den Betrieben möglich. Am 16. und 18. März soll die 3G-Neuregelung im Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden.

Grundlegende Schutzpflichten sollen weitergelten

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung dahingegen soll, wenn auch in modifizierter Form, über den 19. März hinaus weitergelten. Dazu hat das Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Demnach müssen Arbeitgeber einige grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin beachten und umsetzen. Hierunter fällt zum Beispiel die Maskenpflicht an Orten, an denen Mitarbeitende nicht einen Mindestabstand von 1,50 Metern voneinander halten können, sowie regelmäßiges Lüften. Auch die Verpflichtung, den Beschäftigten regelmäßige Coronatests bereitzustellen, soll erhalten bleiben.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Themen