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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bayern will Einführung aussetzen, auch Sachsen fordert Verschiebung

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UPDATE 18. Februar: Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer verlangt, dass die Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen verschoben wird, berichtet unter anderem die F.A.Z. Hauptgrund für den Rückzieher sei die fehlende Impfbereitschaft von rund einem Drittel des medizinischen Personals im Freistaat.

UPDATE 17. Februar: Die bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat angekündigt, sich dennoch an die bundesweiten Vorgaben zu halten. „Selbstverständlich werden die Kliniken diejenigen, die nicht geimpft sind, an die Gesundheitsämter melden“, zitiert der Bayerische Rundfunk BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen, uns gegenüber bekräftigte die Pressestelle dieses Vorgehen.

Ursprungsmeldung vom 8. Februar:

In Bayern soll die Verpflichtung für Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegebereichnicht, ab dem 16. März 2022 geimpft zu sein, um ihrer Tätigkeit nachkommen zu können, vorerst nicht gelten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bei der einer Pressekonferenz am Montag verkündet, dass er, was die einrichtungsbezogene Impfpflicht angeht, in seinem Bundesland „großzügige Übergangsregeln“ walten lasse. Er sprach von einer „De-facto-Aussetzung des Vollzugs“ der Impfpflicht in Bayern.

Unterstützung erhielt Söder aus den Reihen der Schwesterpartei. So sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Bundesregierung muss einsehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Moment kaum umsetzbar ist.“ Er spricht sich deshalb für eine bundesweite Aussetzung der Impfpflicht aus, bis „zentrale rechtliche und praktische Fragen beantwortet sind.“ Eine Forderung, die der neue CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, ebenfalls stellte.

Das Gesetz war im Dezember in Bundestag und Bundesrat – dort auch mit den Stimmen der unionsgeführten Bundesländer – beschlossen worden. Schon damals war das Hauptargument der Gegner gewesen, dass zumindest kurzfristig der ohnehin schon vorhandene Personalmangel in Gesundheits- und Pflegeberufen noch verschärft werden dürfte. Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen eine solche Impfpflicht eingeführt wurde, sind dabei uneindeutig.

Söder wies in seinen Ausführungen zudem darauf hin, dass die aktuelle Omikron-Welle durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht gestoppt werden könne. Stattdessen brauche es Zeit, „um das Ganze vernünftig zu gestalten.“ Zentrale Fragen seien noch nicht abschließend geklärt, etwa die, wie man mit Mitarbeitenden umgeht, die sich partout nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen.

Gesundheitsämter in der Verantwortung

Damit müssen sich nach dem mit den Stimmen von Bundestag und Bundesrat – und auch den unionsgeführten Ländern inklusive Bayern – beschlossenen Gesetz vor allem die jeweiligen Gesundheitsämter beschäftigten. Denn wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber dem „Business Insider“ sagte, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt im Falle einer Impfverweigerung über „das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens.“ Bis diese Entscheidung getroffen ist, dürften die Mitarbeitenden weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Das könnte die Gesundheitsämter zusätzlich unter Druck setzen, sind sie doch eigenen Aussagen nach mit der aktuellen Nachvollziehung und Dokumentation der Corona-Erkrankten bereits überlastet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält derweil weiterhin an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest. „Es geht um den Schutz von Patienten und Heimbewohnern“, verteidigt Lauterbach das Gesetz. Auch Politikerinnen und Politiker der anderen Ampelparteien sprachen sich gegen Söders Vorstoß aus – und selbst in der Union ist nicht jeder seiner Meinung.

Zudem stellt sich die Frage, ob ein Alleingang eines Bundeslandes überhaupt rechtens wäre. „Der Bund muss Söders Verfassungsaffront jedoch nicht tatenlos zusehen“, schreibt der Jurist Patrick Heinemann bei LTO.de. Theoretisch könnte sogar der sogenannte „Bundeszwang“ durch die Einsetzung eines „Bundeskommissars“ ausgeübt werden – eine Art letztes Mittel, das in der Bundesrepublik noch nie eingesetzt wurde.

Während sich die Politik uneinig ist, zeigt sich die Arbeitgeberseite recht entspannt. Isabell Halletz, Geschäftsführerin vom Arbeitgeberverband Pflege, sagt gegenüber dem Deutschlandfunk: „Wir haben ja die Bestätigung, dass Personal, selbst wenn es nicht geimpft ist, erstmal weiterhin in den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten tätig sein kann.“ Damit sei für die Arbeitgeber eine Sicherheit gegeben, denn sie müssten nicht sofort eine Kündigung aussprechen.

Gekippt werden könnte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zudem auch noch vom Bundesverfassungsgericht. Dort sind laut einem Bericht von Focus Online aus der vergangenen Woche rund 80 Beschwerden anhängig, darunter einige Eilanträge. Zumindest über diese dürfte Karlsruhe noch bis Mitte März entscheiden. Sollten sie Erfolg haben, könnte der Vollzug des Gesetzes zumindest bis zum Abschluss des jeweiligen Hauptverfahrens ausgesetzt werden.

UPDATE (9.2.): Wir haben zahlreiche Reaktionen und einige Details ergänzt.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.

Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.

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