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Homeoffice-Pflicht soll am 20. März enden (UPDATE)

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UPDATE 18. Februar: In dieser Woche hat die Ministerpräsidentenkonferenz den gesamten Lockerungs-Zeitplan beschlossen. Die Homeoffice-Pflicht dürfte damit nach aktuellem Stand Mitte März auslaufen.

Ursprungsmeldung vom 15. Februar:

Kehren schon Ende März Millionen Beschäftigte abermals in die Büros zurück? Eine durchgesickerte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am morgigen Mittwoch jedenfalls sieht das Ende der sogenannten Homeoffice-Pflicht vor. Seit November waren deutsche Arbeitgeber (wieder) verpflichtet, allen Beschäftigten, die auch von zu Hause aus arbeiten können, dies auch zu erlauben. Das hatte zwar zu einer Erhöhung der Homeoffice-Quote geführt, die Zahlen aus dem Frühjahr 2021 wurden in diesem Winter aber nicht erreicht.

Auch wenn die Pflicht entfallen soll, heißt es im Vorschlag weiter: „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros).“

Regeln sollen nach und nach gelockert werden

Die geplante Abschaffung der Homeoffice-Pflicht ist Teil eines umfassenden Vorhabens der Bundesregierung, nach und nach die Corona-Regeln zu lockern – wenn es die Infektionszahlen erlauben. So sollen private Zusammenkünfte schon bald wieder mit mehr Personen stattfinden dürfen; ab Anfang März soll in der Gastronomie wieder die 3G-Regel gelten.

„In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022“ sollen dann „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, heißt es in dem Entwurf, wozu eben unter anderem die Homeoffice-Pflicht gehört, nicht aber etwa eine Maskenpflicht.

Zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes findet sich ebenfalls eine Passage in dem Entwurf, wie auch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die (Stand jetzt) Mitte März in Kraft tritt:: Zu ihrer Umsetzung „befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.“

Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.