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Siemens will Managerin Rückkehr aus der Elternzeit verweigern

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Update vom 18. November 2024:

Die Ausnahmegenehmigung, die Siemens braucht, um die in Elternzeit befindliche Managerin zu kündigen, wurde von dem Gewerbeaufsichtsamt Oberbayern abgelehnt, wie die Zeitung Bild zuerst berichtete. Siemens bestätigte dies unserer Redaktion.

Siemens wirft der Managerin Führungsfehlverhalten vor. Dies wurde vor einem halben Jahr vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München verhandelt. Eine Pflichtverletzung konnte das Unternehmen aber nicht beweisen. Siemens hatte beim Gewerbeaufsichtsamt beantragt, den Sonderkündigungsschutz der Managerin während der Elternzeit aufgrund der Pflichtverletzung aufzuheben.

Mit welcher Begründung will Siemens die Ausnahmegenehmigung erwirken? Mit Verweis auf das laufende Verfahren möchte sich das Unternehmen dazu nicht äußern. Uns wurde aber mitgeteilt: „Siemens hat gegen die Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamts Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht“, sagt eine Unternehmenssprecherin. Bezüglich des laufenden Compliance-Verfahrens gegen die hochrangige Managerin teilt die Sprecherin mit, Professionalität und Respekt bei Compliance-Themen seien bei Siemens sehr wichtig. „Deshalb leiten wir Compliance-Verfahren nur nach äußerst sorgfältiger Prüfung ein.“

Außerdem sehen sich die Parteien am 12. Dezember vor dem Arbeitsgericht München wieder. Siemens teilt mit: „In dem Verfahren geht es nicht um eine etwaige Kündigung des Arbeitsverhältnisses [Name der Mitarbeiterin gelöscht, Anm. d. Red.], sondern um ihren Antrag, trotz bestehender Elternzeit in Teilzeit tätig zu sein.“

Kurz nach der LAG-Verhandlung im Mai dieses Jahres verließ ihr Ehemann Dr. Jochen Wallisch, Executive Vice President HR bei Siemens, „auf eigenen Wunsch“ das Unternehmen.

Ursprünglicher Artikel vom 14. Mai 2024:

Vor zwei Wochen wurde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München öffentlich über die Stelle einer Mitarbeiterin des Siemens-Konzerns verhandelt, die nach ihrer Elternzeit im Herbst vergangenen Jahres ihre alte Stelle wieder haben wollte. Einem Bericht der Wirtschaftswoche (Wiwo) zufolge geht es um die Verantwortliche für den Kundenservice der Fabrikautomation im Konzern. Das Unternehmen möchte dazu keine Angaben machen, bestätigt aber, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.  

Wie dem Wiwo-Artikel zu entnehmen ist, wirft Siemens der Managerin Führungsfehlverhalten vor, welches durch ein Compliance-Verfahren bewiesen sei. Daher habe Siemens beantragt, den Sonderkündigungsschutz der Managerin während der Elternzeit aufgrund der Pflichtverletzung aufzuheben. Der Antrag liege derzeit beim Gewerbeaufsichtsamt. Es bedarf jedoch einer konkreten Pflichtverletzung, um diesen Sonderkündigungsschutz auszuhebeln, wie die Richterin Petra Förschner mehrfach erläutert haben soll.  

Ein Vorwurf an die Managerin sei etwa, dass sie in Meetings „narzisstisch ihre Meinung durchsetzen“ wollte, zitiert die Wiwo die Anwälte von Siemens in diesem Rechtsstreit. Die Richterin kommentierte dies mit einer rhetorischen Frage: „Wo steckt da die Pflichtverletzung?“ Eine Kündigung könne daraus niemand ableiten. „Wir reden hier über eine Arbeitnehmerin, die Sonderkündigungsschutz hat. Da braucht man schon systematisches Mobbing.“ Selbst Aussagen von Mitarbeitenden zu toxischem Führungsverhalten seien „keine konkrete Pflichtverletzung“. Die Richterin soll der Managerin Mut gemacht haben, denn sie kenne keine Verfahren, „wo das Amt eine Kündigung auf Basis eines solchen Compliance-Berichts genehmigt hat“. Der Frau zufolge, die um ihre Stelle kämpft, hat Siemens Mobbing-Vorwürfe konstruiert.  

Ein Compliance-Verfahren ist per se kein Kündigungsgrund 

Till Heimann von KLIEMT.Arbeitsrecht. (Foto: KLIEMT.Arbeitsrecht)
Till Heimann von KLIEMT.Arbeitsrecht. (Foto: KLIEMT.Arbeitsrecht)

„Nur die Tatsache, dass es ein Compliance-Verfahren gibt, reicht in der Regel nicht aus, um das Fehlverhalten einer Person zu belegen“, teilt uns Till Heimann, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kliemt, auf Anfrage mit. Eine Compliance-Untersuchung helfe, herauszufinden, was eigentlich passiert ist oder sein könnte, und eine möglichst rechtssichere Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Somit käme sie auch bei unberechtigten Vorwürfen gegen Mitarbeitende zum Einsatz. 

Aber der Verdacht, der hinter einer Untersuchung steht, könne laut Heimann je nach Sachverhalt durchaus als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Begründet das in dem Verfahren vorgetragene Verhalten der Managerin aber keine Pflichtverletzung, so kann es auch nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden. Somit ist sehr fraglich, ob das Gewerbeaufsichtsamt den Sonderkündigungsschutz aufhebt, denn das tut es nur, wenn klar ist, dass die Kündigung nicht wegen der Elternzeit beziehungsweise Elternschaft erfolgen soll. 

Wann ist Führungsfehlverhalten eine Pflichtverletzung? 

Das Führungsverhalten der Siemens-Managerin scheint keine Pflichtverletzung gewesen zu sein – jedenfalls konnte es von den Anwälten nicht als solche belegt werden. Spezifisch führungskräftebezogenes Fehlverhalten könne Jurist Heimann zufolge zum Beispiel das Erteilen rechtswidriger Anweisungen sein, also etwa die Anweisung, einen bestimmten Fehler zu vertuschen oder Beweise zu vernichten. Auch maßregelnde Anweisungen, also etwa unsachliche Aufgabenzuweisungen, nur um Mitarbeitende zu gängeln, und Mobbing sowie Bossing, also systematisches wiederholtes Verhalten, um Mitarbeitende herabzusetzen und verächtlich zu machen, könnten Pflichtverletzungen von Führungskräften sein. 

Vor allem, wenn es keine konkreten und berechtigten Vorgaben hinsichtlich des „Wie“ der Führung gibt – etwa in Form von Unternehmenswerten oder konkreten Verhaltensvorgaben –, könne man Führungskräften aber regelmäßig keinen Vorwurf daraus machen können, dass sie führen, wie sie für richtig halten. Eindeutige Grenzüberschreitungen wie Beleidigungen, Diskriminierung oder Belästigung müssten allerdings nicht explizit als unerwünschtes Verhalten deklariert werden.

Dieser Artikel wurde am 14. Mai 2024 zuerst veröffentlicht und am 18. November 2024 aktualisiert.

Gesine Wagner ist hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik und ist Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie die Erstellung der zahlreichen Newsletterformate sowie unser CHRO-Panel.