Wir haben für Teil 59 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Lisa-Marie Niklas, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei ARQIS Rechtsanwälte, darüber gesprochen, wann tatsächlich ein betriebsbedingter Grund vorliegt – und wann nicht.
Personalwirtschaft: Wo tauchen im Arbeitsrecht betriebliche Gründe oder Erfordernisse auf?
Lisa-Marie Niklas: Die meisten werden den Begriff der betrieblichen Erfordernisse vor allem von der betriebsbedingten Kündigung aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kennen. Doch auch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stellt auf betriebliche Gründe ab.
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