Die Bundesregierung hat Anfang April die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung beschlossen. Unter anderem soll durch eine neue Staffelung des Beitragssatzes die Anzahl der Kinder künftig stärker berücksichtigt werden. Mit der Reform der Pflegeversicherung reagiert der Gesetzgeber auf die stark steigenden Kosten sowohl in der stationären als auch der ambulanten Pflege. Für die Entgeltabrechnung wird dies wohl Mehraufwand bedeuten.
Staffelung des Beitragssatzes ab 1. Juli 2023
Die gesetzliche Pflegeversicherung soll in mehreren Schritten reformiert werden. Zunächst soll ab dem 1. Juli 2023 die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das bedeutet einerseits Beitragserhöhungen, andererseits sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Kindern entlastet werden.
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