Wir haben für Teil 31 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ bei Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Zirngibl Rechtsanwälte, nachgefragt, was Unternehmen tun können, um die Energiekosten zu senken.
Personalwirtschaft: Was ist beim Energiesparen für Unternehmen erlaubt?
Lorenz Mitterer: Zu den Energiesparmaßnahmen nach der im August von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen zählt neben der Einschränkung der Beleuchtung von Gebäuden vor allem auch das Herabsenken der Temperatur in Arbeitsräumen. Als untere Grenze galt bisher für die meisten Bürotätigkeiten 20 Grad Celsius – nun dürfen private Unternehmen auf 19 Grad gehen. Dieses eine Grad weniger soll eine Einsparung der Heizkosten von bis zu sechs Prozent bewirken. In öffentlichen Arbeitsräumen ist die Herabsenkung im Übrigen Pflicht.
- Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
- Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175,- € im Jahresabo
- Best Value: 42% Ersparnis
- Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
- 25,- € im Monatsabo
- Jederzeit monatlich kündbar