Wir haben für Teil 33 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ bei Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, nachgefragt, was erlaubt ist und was nicht.
Personalwirtschaft: Welche Informationen dürfen Arbeitgeber über Arbeitnehmer an Dritte herausgeben?
Katrin Scheicht: Ob und welche Informationen ein Arbeitgeber über Arbeitnehmer weitergeben darf, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers dürfen alle Informationen weitergegeben werden, die von dem Einverständnis umfasst sind.
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