Wir haben für Teil 56 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Stephan Vielmeier, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Vielmeier Rieble, über die Rechtsprechung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz seit 1990 gesprochen.
Personalwirtschaft: Herr Dr. Vielmeier, Ihre Kanzlei hat sich mit der bisherigen Rechtsprechung bezüglich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinandergesetzt. Was ist Ihnen dabei aufgefallen?
Dr. Stephan Vielmeier: Wir sprechen von einem emotional höchst aufgeladenen Thema. Sichtbar wurde für uns, dass das eigene Gerechtigkeitsgefühl bisweilen nicht zum Richterspruch passt. Soll die Kündigung eines Lehrers wirklich unwirksam sein, der Witze über die Brüste einer Neuntklässlerin macht? So entschieden noch in 2008! Reichen umgekehrt Dumme-Jungen-Sprüche, um nach 35 Jahren Dienstzugehörigkeit eine Kündigung zu rechtfertigen?
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