Im Schnitt einen Arbeitstag weniger als 2024 gibt es im Jahr 2025. Genauere Angaben sind nicht möglich, da sich die Feiertage von Bundesland zu Bundesland – und in Einzelfällen sogar von Stadt zu Stadt – unterscheiden.
Wichtig zu wissen für Führungskräfte und HR-Abteilungen sind aber nicht nur die Feiertage selbst. Sondern auch, zu welchen Terminen es Brückentage gibt. Denn ist etwa der Donnerstag für alle frei, nehmen sich viele Menschen zusätzlich am Freitag Urlaub, um ein langes Wochenende zu haben. Das kann in Einzelfällen für Streit sorgen, wobei eine gute Planung natürlich hilft.
Einen Überblick über die Feiertage und mögliche Brückentage finden Sie hier:
Info
Gesetzliche Feiertage und mögliche Brückentage im Jahr 2025
Januar
- Neujahr (Mittwoch, 01.01.2025, alle Bundesländer)
- Heilige Drei Könige (Montag, 06.01.2025, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)
Februar
- Weiberfastnacht (Donnerstag, 27.02.2025, kein gesetzlicher Feiertag, aber in den Karnevalshochburgen oft arbeitsfrei, dort dann Brückentag möglich)
März
- Rosenmontag (Montag, 3.03.2025, aber in den Karnevalshochburgen oft arbeitsfrei)
- Fastnacht (Dienstag, 4.03.2025, aber in den Karnevalshochburgen mitunter arbeitsfrei)
- Internationaler Frauentag (Samstag, 8.03.2025, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern)
April
- Karfreitag (Freitag, 18.04.2025, alle Bundesländer)
- Ostersonntag (Sonntag, 20.04.2025, alle Bundesländer)
- Ostermontag (Montag, 21.04.2025, alle Bundesländer)
Mai
- Tag der Arbeit (Donnerstag, 1.05.2025, alle Bundesländer, Brückentag möglich)
- Tag der Befreiung (Donnerstag, 8.05.2025, Berlin, dort Brückentag möglich)
- Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29.05.2024, alle Bundesländer, Brückentag möglich)
Juni
- Pfingstsonntag (Sonntag, 8.06.2025, alle Bundesländer)
- Pfingstmontag (Montag, 9.06.2025, alle Bundesländer)
- Fronleichnam (Donnerstag, 19.06.2025, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, dort Brückentag möglich)
August
- Augsburger Friedensfest (Freitag, 8.08.2025, nur in Augsburg)
- Mariä Himmelfahrt (Freitag, 15.08.2025, Bayern – nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, Saarland)
September
- Weltkindertag (Samstag, 20.09.2025, Thüringen)
Oktober
- Tag der Deutschen Einheit (Donnerstag, 3.10.2025, alle Bundesländer))
- Reformationstag (Freitag, 31.10.2025, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
November
- Allerheiligen (Samstag, 1.11.2025, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
- Buß- und Bettag (Mittwoch, 19.11.2025, Sachsen)
Dezember
- Heiligabend (Mittwoch, 24.12.2025, alle Bundesländer, kein gesetzlicher Feiertag, aber oft besondere Regelungen)
- 1. Weihnachtsfeiertag (Donnerstag, 25.12.2025, alle Bundesländer)
- 2. Weihnachtsfeiertag (Freitag, 26.12.2025, alle Bundesländer)
- Silvester (Dienstag, 31.12.2025, alle Bundesländer, kein gesetzlicher Feiertag, aber oft besondere Regelungen)
Übrigens: „Das Bundesurlaubsgesetz sieht für die Festlegung des Urlaubs an Brückentagen keine Sonderregelungen vor, sondern es gelten die allgemeinen Grundsätze“, sagte uns Johannes Loch, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, Anfang des vergangenen Jahres im Interview:
Was aber gilt, wenn Angestellte nicht im Bundesland des Unternehmenssitzes arbeiten? Hat der Arbeitnehmer frei, wenn es im Bundesland des Firmensitzes einen Feiertag gibt, in seinem Wohn- und Arbeitsort allerdings nicht?
Die Antwort darauf findet sich im Arbeitszeitgesetz. Demnach ist der Sitz des Firmenbüros oder der Produktionsstätte beziehungsweise der Einsatzort an besagtem Tag ausschlaggebend. Gibt es an diesem Ort (egal ob sich der oder die Beschäftigte aktuell im Homeoffice, im Coworking-Space oder im Betrieb befindet) einen gesetzlichen Feiertag, dann hat er an diesem Tag frei. Deshalb kann es dazu kommen, dass einzelne Mitarbeitende in einem Team mehr freie Tage im Jahr haben als andere.
Diese Regelung gilt übrigens auch für Dienstreisen im In- und Ausland. Hier gibt es allerdings einen Knackpunkt: Wer im Ausland aufgrund der dort herrschenden Feiertagsregelung freihat, während die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland arbeiten müssen, bekommt für den Zeitraum nicht fortwährend sein Gehalt gezahlt.
(Der Artikel wurde am 3. Oktober 2021 veröffentlicht und zuletzt am 31. Oktober 2024 aktualisiert und überarbeitet.)