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Arbeitsagentur: Vorabzustimmungen künftig auch digital möglich

Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie zum Arbeiten nach Deutschland kommen möchten. Über die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt entscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA). In bestimmten Fällen kann die BA bereits vor dem Beantragen eines Visums prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind. Diese Vorab-Prüfung muss der künftige Arbeitgeber beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Arbeitsagentur eine sogenannte Vorabzustimmung.

Der Versand der Vorabzustimmung vom Arbeitgeber an den zukünftigen Mitarbeiter im Ausland erfolgte bislang per Post. Je nach Herkunftsland konnten dabei manchmal mehrere Wochen vergehen, bis die Vorabzustimmung ihren Adressaten erreichte. Zudem bestand das Risiko, dass das Originaldokument unterwegs verloren geht. Mit einem digitalen Datenaustausch soll das Zulassungsverfahren künftig erleichtert und beschleunigt werden.

So funktioniert der neue E-Service

Künftig können Arbeitgeber bei der Vorabzustimmung einen digitalen Service nutzen. Sie können sich über ihren Account im Onlineportal der BA einloggen und unter dem Punkt „Vorabzustimmung“ die erforderlichen Angaben hinterlegen. Der Arbeitgeber muss die bereits vorhandenen Unternehmensdaten nur noch um die Daten zur Person des ausländischen Mitarbeiters und zum Beschäftigungsverhältnis eintragen. Falls der Arbeitgeber mehrere Personen für dieselbe Tätigkeit einstellen möchte, kann er die Beschäftigungsdaten für weitere Anträge übernehmen, ohne erneut einen neuen Antrag ausfüllen zu müssen.

Wenn alle Angaben geprüft wurden und die BA ihre Zustimmung erteilt hat, gehen die Daten automatisch ans Ausländerzentralregister. Parallel dazu wird dem Arbeitgeber die Vorabzustimmung in seinem Online-Account zum Download zur Verfügung gestellt. Damit können Arbeitgeber die Vorabzustimmung künftig einfach per E-Mail an den neuen Mitarbeiter schicken. Mit dem digital übermittelten Dokument kann dieser dann ein Visum beantragen. „Dadurch tragen wir entscheidend zur weiteren Entbürokratisierung der Visaverfahren bei“, so Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales der BA.

Bis einschließlich Juni 2024 versendet die BA die Vorabzustimmung noch postalisch an den Arbeitgeber. Ab Juli 2024 steht das Dokument dann nur noch, sofern es der Arbeitgeber wünscht, über sein BA-Konto online zur Verfügung. Bereits jetzt reicht es bei der postalischen Vorabzustimmung aus, dass der Arbeitgeber hiervon eine Kopie erhält und per Mail verschickt.