Bei den öffentlichen Banken hatten die Tarifparteien eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Stunden ab Januar 2024 vereinbart. Der Tarifvertrag gilt für 45 Institute – darunter freie Sparkassen, die Landesbanken, die Förderinstitute der Bundesländer, die KfW, die Deka und einige Bausparkassen – mit insgesamt etwa 60.000 Beschäftigten. Die Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit, die Arbeitszeit wieder auf 39 Stunden zu erhöhen beziehungsweise bei den 39 Stunden zu bleiben. Denn im Tarifabschluss 2022 wurde vereinbart, dass die Betriebe die Umsetzung der vereinbarten Arbeitszeitverkürzung auch durch zusätzliche „ganze freie Tage“ vornehmen können.
Wie unsere Redaktion aus Kreisen der öffentlichen Banken erfahren hat, haben sich drei der 45 Mitgliedsunternehmen des Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) dazu entschieden, bei den 39 Stunden zu bleiben. Darunter die DekaBank: „Die Neuregelung der Arbeitszeit ist Teil einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung, die gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen erarbeitet wurde“, teilt ein Sprecher unserer Redaktion auf Nachfrage mit. Die Vereinbarung gilt ab Januar 2025. Im Gegenzug gewährt die DekaBank den Beschäftigten zeitäquivalente Ausgleichstage. Abhängig von ihrem jeweiligen Teilzeitfaktor erhalten Mitarbeitende dann bis zu sechs Ausgleichstage. Heißt: Die Beschäftigten sind wöchentlich eine Stunde länger da, doch über’s Jahr gerechnet sorgen die Ausgleichstage dafür, dass nicht mehr gearbeitet wird.
Zur Frage, für wen die Neuregelung gilt und für wen nicht, teilt ein Sprecher der DekaBank mit, dass die zeitäquivalenten Ausgleichstage nicht für alle Beschäftigten gelten: „Für Führungskräfte ab der Ebene Abteilungsleitende gilt diese Regelung nicht: Abteilungsleiterinnen und -leiter erhalten bis zu drei zusätzliche Ausgleichstage, Führungskräfte auf Bereichsleiterebene erhalten keine zusätzlichen Ausgleichstage.“
„Zu viel an Abwesenheit“
Die meisten öffentlichen Banken wählen diesen Weg aber nicht. Ein Personalleiter teilt auf Anfrage der Personalwirtschaft mit, dass man bezüglich dieser Möglichkeit „sehr intensiv diskutiert“ habe. Letztlich habe man sich für das Beibehalten der 38-Stunden-Woche entschieden. Die Mitarbeitenden hätten auch so die Möglichkeit, Zeitausgleichstage zu nehmen. Er fügt hinzu: „Wenn man dann berücksichtigt, dass dazu noch Urlaube, die 6 Ausgleichstage und mobiles Arbeiten hinzukommen, dann war uns das zu viel an Abwesenheit. Das hat wiederum kulturelle Auswirkungen.“
Auch die LBBW und die L-Bank bleiben bei der 38-Stunden-Woche. Bei letzterer gelte aber für die außertariflich Beschäftigten die 39-Stunden-Woche. Der Ausgleich erfolge allerdings nicht als Zeitausgleich, sondern als Ausgleich in Geld (2,56 Prozent).
Drei Gehaltserhöhungen bis Ende 2026
Das Problem, Fachkräfte und im Speziellen Nachwuchskräfte zu rekrutieren, macht vor den Banken keinen Halt. Dabei helfen sollen die im Oktober dieses Jahres neu verhandelten Konditionen des Tarifvertrages. Neben drei Gehaltserhöhungen haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, nach der Tarifrunde zügig „in zielorientierte Gespräche“ zur Lebensphasen-orientierten Gestaltung der Arbeitszeit einzutreten.
Info
Die Gehaltserhöhungen des Tarifabschlusses 2024 im Detail:
Ab 01.11.2024: +6,0 % (200 Euro mehr für Nachwuchskräfte)
Ab 01.11.2025: +2,8 % (150 Euro mehr für Nachwuchskräfte)
Ab 01.11.2026: +2,7 %
Dieser Artikel wurde nachträglich aktualisiert: Die Möglichkeit, bei 39 Wochenstunden zu bleiben und dafür Ausgleichstage zu gewähren, wurde bereits im Jahr 2022 verhandelt. Sie war nicht Gegenstand der diesjährigen Tarifverhandlungen.
Gesine Wagner ist hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik und ist Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie die Erstellung der zahlreichen Newsletterformate sowie unser CHRO-Panel.