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Gender Pay Gap bleibt im vierten Jahr in Folge unverändert

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Das unbereinigte Gender Pay Gap lag 2023 bei 18 Prozent. Damit blieb der Wert seit 2020 unverändert. Während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer bei 25,30 Euro lag, betrug er bei den Frauen 20,84 Euro. Seit Beginn der Messung im Jahr 2006 ist die Lohnlücke insgesamt gesunken. Damals betrug die Differenz noch 23 Prozent. In Westdeutschland (19 Prozent) ist sie weiterhin deutlich größer als in Ostdeutschland (sieben Prozent).

Auffällig ist, dass das Gender Pay Gap bei den 30-Jährigen in Deutschland noch sehr gering ist. In diesem Alterssegment liegt die Lohnlücke bei acht Prozent, während sie in der Altersgruppe der 57- bis 61-Jährigen mit 27 Prozent ihren Höhepunkt erreicht. Dies könnte laut statistischem Bundesamt daran liegen, dass Frauen im Schnitt mit 30 Jahren ihr erstes Kind bekommen. Dies führe dazu, dass weibliche Angestellte ihre Erwerbstätigkeit häufiger unterbrechen oder in Teilzeit arbeiten. Karrieresprünge und Lohnerhöhungen bleiben bei Frauen deshalb aus, während die Gehälter der über 30-jährigen Männer kontinuierlich steigen.

Stärkere Teilzeitbeschäftigung spielt eine Rolle

Legt man das unbereinigte Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen zugrunde, lassen sich rund 64 Prozent des Verdienstunterschieds durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Hier spielt die bereits erwähnte stärkere Teilzeitbeschäftigung von Frauen eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, die schlechter bezahlt werden. Das verbleibende gute Drittel hingegen kann nicht direkt erklärt werden. Daraus ergibt sich ein bereinigter Gender Pay Gap von sechs Prozent.

Das heißt: Auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienten Frauen im Jahr 2023 sechs Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen. Das statistische Bundesamt weist in seiner Mitteilung aber darauf hin, dass es auch einige Einflussfaktoren geben könnte, die durchaus lohnrelevant sind und sein dürfen, aber von der Statistik nicht erfasst werden. Dazu gehören etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen.

Frederic Haupt ist Volontär der Personalwirtschaft.