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Welche Benefits sind eine Alternative zur Gehaltserhöhung?

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Die Inflation in Deutschland erreicht zurzeit Rekordwerte. Im Jahr 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt Destatis einen Anstieg von 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Oktober 2022 lag das Plus sogar bei 10,4 Prozent. Das war der höchste monatliche Anstieg bei den Verbraucherpreisen (verglichen mit dem Vorjahresmonat) im Jahr 2022. Insgesamt lag die Jahresteuerungsrate deutlich höher als in den Vorjahren: 2021 betrug sie nur 3,1 Prozent.

Die Teuerung ist vor allem eine Folge der Krisen und des Kriegs in der Ukraine. So heizen besonders die Preise für Energie und Lebensmittel die Inflation an. Während Energieprodukte 2022 um durchschnittlich 34,7 Prozent teurer wurden (nach einem Anstieg um 10,4 Prozent im Jahr 2021), stiegen die Preise für Nahrungsmittel 2022 gegenüber 2021 um 13,4 Prozent (2021: 3,2 Prozent).

Benefits stärken Mitarbeiterbindung

Auch wenn die außergewöhnlich hohen Inflationsraten 2022 teilweise durch Entlastungsmaßnahmen wie dem 9-Euro-Ticket und der einmaligen Übernahme der Gas- und Wärmerechnung für den Monat Dezember abgemildert werden konnten, bleibt die Belastung der Bevölkerung hoch. Daher ist es für Arbeitgeber lohnenswert zu überlegen, wie sie ihre Beschäftigten entlasten können.

Eine Möglichkeit ist, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch eine Nettolohnoptimierung ein höheres Gehalt zu bieten. Das heißt, der Arbeitgeber gewährt den Talenten Zusatzleistungen, Benefits wie eine Sachleistung oder einen Zuschuss. Die Arbeitnehmer verzichten dafür auf einen Teil ihres Bruttolohns. Da die Zusatzleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und abgabenfrei sind, haben die Beschäftigten netto ein höheres Einkommen.

Die Arbeitgeber profitieren, weil sie ihren Beschäftigten keine Gehaltserhöhung zugestehen müssen und weil sie auf die Benefits keine Lohnnebenkosten zahlen müssen– eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zudem zahlen Benefits auf die Arbeitgeberattraktivität ein und können die Mitarbeiterbindung stärken, zumal heutzutage viele Talente Zusatzleistungen von ihrem Arbeitgeber erwarten.

Möglichkeiten der Lohnkostenoptimierung

Für eine Lohnkostenoptimierung bieten sich verschiedene Mitarbeiterbenefits an. Als Inflationsausgleich können Arbeitgeber ihren Beschäftigten insbesondere die drei folgenden Benefits bereitstellen.

Sachbezüge

Mit Sachbezügen, das sind Leistungen, die nicht in bar gezahlt werden, oder geldwerte Vorteile, gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen flexiblen Zuschuss. Oft gewähren Unternehmen diesen in Form von Geschenkkarten oder Gutscheinen. Diese können die Beschenkten je nach Bedarf einsetzen und selbst Waren oder Dienstleistungen auswählen. Dadurch sind Sachbezüge beliebt.

Allerdings müssen die Arbeitgeber beachten, dass Sachbezüge einen Wert von 50 Euro nicht übersteigen und, sofern sie steuerfrei gezahlt werden sollen, nicht in Bargeld ausgezahlt werden dürfen. Ein weiteres Problem: Mit den gesetzlichen Neuregelungen zu Jahresbeginn 2022 können die Sachbezüge nur noch regional eingelöst werden und sind teilweise an eine Kreditkartenlösung gebunden. Somit ist das Set-up für Unternehmen komplex.

Essenszuschuss

Digitale Essensmarken sind ein Benefit, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen gebrauchen und nutzen können. Unternehmen, die keine betriebseigene Kantine haben, können den Bonus in Form von digitalen Essensmarken auszahlen. Diese können die Talente dann beliebig einlösen. Allerdings hat dieses Benefit durch Homeoffice etwas an Bedeutung verloren. Für Unternehmen bedeutet es dennoch hohe Einsparungen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gehaltsplus. Pro Talent können Unternehmen maximal 103,50 Euro pro Monat an Essenszuschuss gewähren – das ist das höchste Gehaltsplus, das mit einem Benefit erzielt werden kann.

Mobilitätsbudget

Gerade bei den steigenden Benzinpreisen bietet sich auch ein Zuschuss zur Mobilität an. Mit einem Mobilitätsbudget kann der Arbeitgeber jedes Talent fördern, unabhängig davon, ob dieses sich vorzugsweise mit dem Auto, dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad fortbewegt. Der Arbeitgeber kann jeden Beschäftigten individuell entscheiden lassen, ob dieser einen Zuschuss zum Jobticket oder zum E-Bike haben möchte. Das Mobilitätsbudget lässt sich mit Hilfe von Apps individuell steuern und steuerkonform abrechnen.

Neben diesen drei Leistungen gibt es viele weitere Benefits, die unterschiedlich beliebt bei den Beschäftigten sind. Zudem bringen die Nebenleistungen unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen mit, sind aber teilweise schnell und pragmatisch umzusetzen.

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.

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