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Wertschätzung zum Jahresende: Inflationsbonus statt Weihnachtsgeld

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Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber als Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten auszahlen. Bis zum Jahresende ist das noch möglich.

Der Bonus ist ein kraftvolles Instrument, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Er ist dem klassischen Weihnachtsgeld deutlich überlegen. Das belegt eine repräsentative Umfrage von Kantar. Demnach fühlten sich 45 Prozent der Beschäftigten, die die Inflationsausgleichsprämie erhielten, dadurch von ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt. Noch bedeutsamer: Bei knapp zwei Fünfteln (39 Prozent) hat die Zahlung der Prämie die Bindung an das Unternehmen spürbar verstärkt. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in den Branchen Gesundheitswesen und Handel/Logistik. In diesen Branchen lag gemäß der Umfrage die positive Resonanz bei bis zu 60 Prozent.

Beide Seiten profitieren

Der Inflationsbonus bietet gegenüber dem traditionellen Weihnachtsgeld Vorteile. So kommt er als steuer- und sozialabgabenfreie Leistung bei den Mitarbeitenden in voller Höhe an. Dies maximiert die Wirkung jedes investierten Euro und entlastet die Beschäftigten direkt. Besonders attraktiv für Arbeitgeber ist: Sie können ein freiwilliges Weihnachtsgeld, für das keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen, in eine Inflationsausgleichsprämie umwandeln – ein smarter Weg, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Ein weiterer Vorteil: Das Instrument können Unternehmen flexibel gestalten. Die Auszahlung kann in Teilbeträgen erfolgen und gilt für alle Beschäftigungsformen – von Vollzeit über Teilzeit bis hin zu Auszubildenden und Minijobbern. Diese Anpassungsfähigkeit macht den Bonus zu einem strategisch wertvollen Instrument der Mitarbeiterbindung, besonders in der heutigen wirtschaftlich herausfordernden Zeit.

Drei Tipps zur Auszahlung

Damit der Inflationsbonus seine volle Wirkung als Instrument der Wertschätzung entfalten kann, sollten Unternehmen drei Tipps beachten:

  1. Richtigen Zeitpunkt wählen: Das Jahresende naht und damit auch die letzte Möglichkeit, den steuerfreien Bonus auszuzahlen. Auch wenn es knapp wird, sollten Unternehmen durchdenken, ob sie die Prämie einmalig auszahlen möchten oder gegebenenfalls noch in zwei Teilbeträgen auszahlen.
  2. Klar und wertschätzend kommunizieren: Menschen möchten verstehen, warum die Unternehmensleitung bestimmte Entscheidungen trifft. Eine offene Kommunikation über die Intention des Bonus als Unterstützung in Zeiten hoher Inflation schafft Vertrauen und verstärkt die bindende Wirkung.
  3. Rechtlichen Rahmen nutzen: Die Möglichkeit, auch freiwilliges Weihnachtsgeld in eine Inflationsausgleichsprämie umzuwandeln, bietet Spielraum für eine mitarbeiterorientierte Gestaltung der Zusatzleistungen.

Nachhaltige Mitarbeiterbindung auch über 2024 hinaus

Der Inflationsbonus ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. Er ist auch ein Signal der Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Doch auch nach dem Auslaufen der Sonderregelung zum Jahresende 2024 bleibt die Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden am besten motivieren. Vorausschauende Arbeitgeber sollten daher neben der Implementierung des Bonus eine ganzheitliche Strategie zur Mitarbeiterbindung entwickeln, sofern sie diese noch nicht haben.

Dabei geht es um mehr als nur finanzielle Anreize: Eine ausgewogene Mischung aus monetären und nicht-monetären Benefits, flexible Arbeitsmodelle und echte Entwicklungsperspektiven werden in Zukunft noch wichtiger werden. Der Inflationsbonus kann hier als Türöffner dienen, um das Gespräch über nachhaltige Mitarbeiterbindung in Unternehmen neu zu beleben. Die Zeit zum Handeln ist jetzt, um Beschäftigte nicht nur kurzfristig zu unterstützen, sondern langfristig an das Unternehmen zu binden.

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