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Wie kann man besondere Leistungen noch angemessen honorieren? 

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Viele Unternehmen sind verunsichert: Bis Juni 2026 muss Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Doch was genau das neue Gesetz beinhalten und welche Formulierungen es enthalten wird, ist noch unklar. 

Klar ist: Bei Lohnunterschieden wird künftig noch genauer hingeschaut. „Ich sehe ein faktisches Risiko in dieser Richtlinie“, sagte unlängst Dr. Sebastian Schulte, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler bei Justem Rechtsanwälte, gegenüber der Personalwirtschaft. Er erläuterte: „Beispielsweise einen High-Performer mit einem über dem Durchschnitt liegenden Entgelt einzustellen, führt immer zum Folgerisiko, das ganze Gehaltsniveau hochzuheben, sodass sich Arbeitgeber überlegen könnten, es lieber zu lassen.“  

Das sollten sie nicht tun. Denn wer die Leistungen einzelner Mitarbeitender nicht mehr honoriert, riskiert, deren Leistungsbereitschaft und Motivation auszubremsen und die Talente zu verlieren. Vielmehr sollten Unternehmen Möglichkeiten suchen, weiterhin besondere Leistungen auch besonders zu honorieren, sagen Experten. 

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