Ein Arbeitsdirektor ist das höchste Vertretungsorgan der Personalwirtschaft in der Leitung eines Unternehmens. In den Mitbestimmungsgesetzen soll er sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Unternehmung wahrnehmen. Damit ist der Arbeitsdirektor für Personal- und Sozialfragen zuständig.