Arbeitszeit beschreibt den Zeitraum, in dem der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Meist ist der Arbeitnehmer für diese Dauer durchgängig konzentriert tätig. Bereitschaftsdienste bilden hier eine Ausnahme. Je nach Ausprägung muss der Arbeitnehmer dabei für einen bestimmten Zeitraum auf Abruf sein und arbeitet nicht die volle Zeit des Bereitschaftsdienstes durch.