Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, erhält er oder sie von der Arztpraxis dafür eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU-Bescheinigung), die umgangssprachlich auch Krankschreibung oder aufgrund der Papierfarbe „gelber Schein“ genannt wird. In Zukunft wird das Verfahren per eAU digital ablaufen.