Unter Personalkosten versteht man alle durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten. Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten. Den kalkulatorischen Unternehmerlohn rechnet man nicht zu den Personalkosten, die im externen Rechnungswesen angesetzt werden (Personalaufwand).