Der Personalvorstand verleiht der Personalarbeit im Vorstand Gewicht. Er verantwortet Instrumente der Beschäftigungssicherung genauso wie die strategische Personalplanung – auch in Mitverantwortung für die regionalen und kommunalen Arbeitsmärkte. Ein Personalvorstand kommuniziert auch mit Betriebsräten, Belegschaft und die Gewerkschaften und bindet sie in die Personalarbeit ein. Letztlich trägt er als Vorstandsmitglied aktiv zum Unternehmenserfolg bei.