Weihnachts- und Urlaubsgeld sind wohl die verbreitetsten Formen von Sonderzahlungen. Unter dem Begriff versteht man all jene Vergütungen, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Also insbesondere solche, die als einmalige Zahlung aus besonderem Anlass oder zu einem bestimmten Zweck gewährt werden. Ihnen gegenüber steht der laufende Arbeitslohn, zu dem etwa auch Provisionen gehören.