Telearbeit ist in der Arbeitsstättenverordnung als das Arbeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers definiert. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, am Telearbeitsplatz Möbel, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen zu installieren. Wichtig ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit im privaten Büro sowie die Dauer der Einrichtung vertraglich festgehalten sind. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit mobiler Arbeit oder dem Begriff Homeoffice.